Glücksspielstaatsvertrag verstößt gegen Europarecht

Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 04.02.2016

 

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden und Tipico und der DSWV freuen sich über das gefällte Urteil. Am Donnerstag den 04.02.2016 veröffentlichte der Gerichtshof der Europäische Union (EuGH) sein Urteil in der Rechtssache Ince (C-336/14). In dieser hat der EuGH die deutsche Rechtslage im Bereich der Sportwetten als unionsrechtswidrig eingestuft. Somit ist das seit vier Jahren ergebnislos laufende Sportwettenkonzessionsverfahren nichtig, wie auch die gesamte gesetzliche Grundlage für Glücksspiele in Deutschland reformbedürftig. Jetzt fordern der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) und Tipico Sportwetten eine grundlegende politische Reform.

 

Der dritte Staatsvertrag zur Glücksspielregulierung in Deutschland scheitert durch das vom Europäischen Gerichtshof gesprochene Urteil in Luxemburg. Bereits zuvor sprachen das Bundesverfassungsgericht den Lotteriestaatsvertrag 2006 und der EuGH den Glücksspielstaatsvertrag 2010 in wesentlichen Teilen als unionsrechts- und verfassungsrechtswidrig aus. Durch das heutige Urteil wurde auch mitgeteilt, dass für den aktuellen Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlÄndStV) von 2012 die Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Recht nicht behoben wurde. Der EuGH festigt damit die Entscheidungen der nationalen Gerichte, welche bereits zuvor das Sportwettenkonzessionsverfahren stoppten (zuletzt: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16.10.2015, Az.: 8 B 1028/15).

 

Natürlich kommt dem DSWV und Tipico die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes gerade Recht. Beide wollen nun eine Sportwettenregulierung nach rein qualitativen Kriterien unterstützen. Außerdem wünschen sie sich eine Umgestaltung der Zuständigkeiten der Länder in der Regulierungs- und Vollzugsfrage.